Aktuelle Covid-19-Verordnung in Berlin für körpernahe Dienstleistungen
Ab 01.04.2022 entfällt die Masken- und Testpflicht.
Sie können selbstverständlich selbst entscheiden, ob Sie weiterhin eine Maske tragen und sich vor dem Besuch testen möchten.
Ich selbst werde mich weiterhin zu Ihre Sicherheit regelmäßig testen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen.